AGB

  1. Vertragsabschluß: die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen, entweder per Post, Fax oder E-Mail. Mit der Zusendung des Anmeldeformulars bieten sie uns die Buchung verbindlich an, der Vertrag kommt durch Übersendung einer Anmeldebestätigung / Rechnung von uns zustande. Grundlage des Vertrags sind das aktuelle Programm, persönliche Absprachen und die Homepage.
  2. Bezahlung: nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von 50% des Reisepreises fällig, der Rest bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Nach Einzahlung des Gesamtbetrags auf unser Konto senden wir Ihnen die restlichen Reiseunterlagen zu. Eine Buchung innerhalb von 6 Wochen vor Reisebeginn verpflichtet zur sofortigen Zahlung des vollen Reisepreises nach Eingang der Anmeldebestätigung. Eine Anmeldung ist für uns nur verbindlich nach dem Eingehen der Anzahlung auf unser Konto.
  3. Leistungsumfang: es sind ausschließlich Leistungen verbindlich, die im Programm und den übersendeten Reiseunterlagen aufgeführt sind. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter.
  4. Änderung von Preis und Leistung: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben beigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltungen nicht beeinträchtigen. Insbesondere der Veranstalter ist berechtigt, die Streckenführung von Fahrten, Unterkünften und Transportmitteln zu ändern, soweit ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Sind Leistungsänderungen in erheblichem Maße notwendig, erhält der Kunde mit der Benachrichtigung die Möglichkeit, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
  5. Rücktritt durch den Veranstalter: der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a. ohne Einhaltung einer Frist: wenn der Reisende die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer der Anforderung einer Unternehmung aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Kündigen wir aus diesem Grund, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen. b. bis eine Woche vor Reiseantritt: bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
  6. Rücktritt/Umbuchung seitens des Kunden: a. beim jederzeit zulässigen Rücktritt des Kunden, maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei uns, betragen die Stornogebühren jeweils pro Person – ab 30 Tage vor dem Reisebeginn 80% des Reisepreises – bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag 100% des Reisepreises. Wir behalten uns vor, den durch Rücktritt entstandenen Schaden abweichend von obiger Pauschalberechnung, konkret zu berechnen. b. bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen dritten vertreten lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir behalten uns vor, dem Wechsel der Person zu widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen oder gesetzlichen Vorschriften nicht genügt. c. nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben nicht in Anspruch, so behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis.Es liegt in unserem Ermessen für ausgefallene Leistungen Gutscheine zu vergeben.
  7. Höhere Gewalt: wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch sie den Vertrag kündigen. Ein gegebenenfalls gezahlter Reisepreis wird zurückerstattet. Für die erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Falle höherer Gewalt werden wir die infolge der Kündigung des Vertrags notwendigen Maßnahmen treffen. Insbesondere werden sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, zurückgeführt. Die gegebenenfalls hierbei entstehenden Mehrkosten werden von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten zu ihren Lasten.
  8. Haftung: a. Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der größtmöglichen Sorgfalt. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und unseren Mitarbeitern zu vertreten. b. Wir beschränken unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verschulden aus Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung und Gefährdungshaftung auf den dreifachen Reisepreis sofern: -ein Schaden eines Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder -wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. c. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistungen gesetzliche oder vertragliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so können auch wir uns dem Kunden gegenüber darauf berufen. d. wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdausschreibungen lediglich vermittelt und die in unseren Ausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
  9. Gewährleistungsrechte /Mitwirkungsobliegenheiten: a. die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen ihrer Geltendmachung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Reisevertrags. Weitergehende Rechte des Kunden sind, soweit zulässig ausgeschlossen. b. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Sie sind auch verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort uns, beziehungsweise unseren Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben. Wir, beziehungsweise unsere Mitarbeiter werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen sie schuldhaft auf einen eingetreten Mangel hinzuweisen, so verlieren sie alle Gewährleistungsrechte.
  10. Schlußbestimmungen: a. ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrags ganz oder teilweise unwirksam, so hat das nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch die zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Zweck und dem Interesse der Vertragspartner am weitgehendsten entspricht. b. Der Kunde kann uns an unserem Sitz verklagen. Für alle Streitigkeiten die sich aus diesem Vertrag ergeben, gilt für Kaufleute, für Personen, die einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Reisevertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, unser Sitz als vereinbarter Gerichtsstand. c. Nebenabreden, insbesondere solche, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestaetigung. Es ist keiner unserer Mitarbeiter bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden in unserem Namen zu treffen. d. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten gilt nationales und internationales Recht. e. Wir sind berechtigt, das während der Aktionen entstandene Bildmaterial für unsere Zwecke (Werbung) zu benutzen. f. Widersetzt sich ein Teilnehmer wiederholt den Anweisungen der Trainer, so kann er von allen Aktionen ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren besteht nicht.